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VISA-AUSTELLUNG FÜR JAPAN: BÜRGSCHAFTEN

Eines der größten Probleme für Studenten die nach Japan kommen ist , ein Visa zu bekommen. Nicht alle Nationalitäten brauen Visa- es kommt immer darauf an, welche Visa-Vereinbarungen Japan mit Ihrem Land hat. Es gibt eine Liste auf der Homepage des Außenministeriums (MOFA), auf der es Informationen zu den Visabestimmungen für einige Länder gibt. Die Liste gibt es unter: http://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/02.html .

Grundsätzlich gilt, sofern Ihre Nationalität auf der Seite gelistet ist, können Sie ein Visa ENTWEDER bei der Einreise ODER von der Japanischen Botschaft in Ihrem Heimatland ausgestellt bekommen. WENN SIE ÜBER EINEN AUFENTHALT IN JAPAN NACHDENKEN, SOLLTEN SIE ZUERST DIE JAPANISCHE BOTSCHAFT ODER EIN KONSULAT IN IHRER NÄHE ÜBER DIE VISA ANFORDERUNGEN BEFRAGEN.Die Botschaft wird die unter Umständen nach dem "nyuugaku kyokasho", einem Bestätigungsschreiben von einer Sprachschule fragen, oder Ihnen sagen, daß Sie keinerlei Domumente brauchen. Es kommt auf die Botschaft, ihre Nationalität und das Land in dem Sie sich zu dem Zeitpunk befinden und Ihrem Visastatus dort an.

Yamasa kann Ihnen ein solches "nyuugaku kyokasho" oder Bestätigundschreiben ausstellen. NACHDEM Sie die Kurskosten bezahlt und ein Paßfoto geschickt haben.

Das größte Problem haben diejenigen, deren Länder nicht auf der MOFA Homepage gelistet sind. Falls Ihr Land nicht gelistet ist, brauchen Sie eine Bürgschaft. Eine Bürgschaft können Sie von jemandem bekommen, der versichert, daß Sie nicht länger als Ihr Visa erlaubt in Japan bleiben, illegal arbeiten oder auf eine andere Art und Weise gegen das Gesetz verstoßen werden, und daß Sie genug Geld haben, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren und den Rückweg in Ihr Heimatsland antreten zukönnen, sobald Ihr Visa abläuft. Es muß also jemand sein, der Sie entweder sehr gut kennt oder Ihnen sehr vertraut. Es ist dementsprechend schwer so einen Garant zu finden.

Ein Garant kann sein:

1) ENTWEDER ein Japaner oder eine ausländische Person (falls es eine Organisation oder Firma ist, muß ein Mitglied dieser die benötigten Unterlagen unterzeichnen);
2) Jemand, der für die gesamte Zeit Ihres Aufenthalts in Japan, ebenfalls in Japan lebt;
3) Jemand, der eine Verbindung zu Ihnen hat, und Sie deswegen gut genug kennt, um für Sie zu bürgen;
4) Jemand der in Vollzeitbeschäfigung ist, oder genug Geld hat, für eventuell anfallende Kosten, wie verlängerter Aufenthalt, Ausreise und rechtliche Probleme zahlen zu können.

Yamasa kann nicht für Sie bürgen. Warum nicht? Wir kennen Sie nocht nicht, und die Einwanderungsbehörde hinterfragt Bewerbungen von Studenten, die von deren Schule gesponsort werden sehr genau- es ist einfacher wenn Sie Ihren eigenen Garant finden.

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