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Bürge

Benötige ich einen Bürgen???

Unglücklicherweise müssen Applikanten aus einigen Ländern weitere Auflagen in Form eines Bürgen erfüllen, bevor sie sich bei Yamasa bewerben dürfen. Diese Massnahmen wurden von der Regierung aufgrund von illegalen Einwanderern und einer hohen Rate von Visaüberschreitungen getroffen.

Falls Sie ein Staatsbürger eines der unten aufgeführten Länder sind, dann benötigen Sie einen persönlichen Bürgen (auf Japanisch "mimotohoshounin" genannt). Der persönliche Bürge wird in jedem Fall benötigt, egal ob Sie sich für ein Touristenvisum oder ein Studentenvisum bewerben.

Es gibt drei Ausnahmen:

  • Indien - für indische Staatsbürger ist ein Bürge nur für Studentenvisumbewerbungen nötig, nicht für einen Aufenthalt von weniger als 12 Wochen.
  • Einwohner in Japan, egal welcher Staatsbürgerschaft.
  • Einwohner eines der unten aufgeführten Länder, welche momentan in einem Land wohnhaft sind, dass keinen Bürgen benötigt. Beispiel: Wenn Sie aus Argentinien kommen, aber in Kanada arbeiten etc.

    Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorial Guinea, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegovina, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chad, China (ausser Einwohner von Hong Kong/Makau), Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Djibouti, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Elfenbeinküste, Equador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jordan, Kambodscha, Kamerun, Kape Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Maldiven, Mali, Marokko, Marshall Inseln, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordkorea, Oman, Pakistan, Palau, Panama, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Qatar, Ruanda, Rumanien, Russland, Saint Lucia, Samoa, Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien and Montenegro, Seychellen, Sierra Leone, Solomon Inseln, Somalien, Sri Lanka, St Kitts Nevis Anguilla, St Vincent und Grenada, Sudan, Surinam, Swaziland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste / Ost-Timor, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam, Yemen, Zambia, Zentralafrikanische Republik, Zimbabwe

    Diese Liste ändert sich von Zeit zu Zeit..

    Sie benötigen keinen Bürgen, wenn:

    1) Ihr Staatsbürgerschaft nicht in der obigen Liste aufgeführt ist.
    2) Sie Doppelbürger sind und Ihre zweite Staatsbürgerschaft nicht in der obigen Liste aufgeführt wird.
    3) Ihre Staatsbürgerschaft in der obigen Liste aufgeführt wird, Sie aber Einwohner oder langfristiger Aufenthalter in einem Land sind, das nicht in der obigen Liste aufgeführt wird.
    4) Sie ein Einwohner von Hong Kong oder Makau sind.

    Falls Sie KEINEN Bürgen benötigen, kehren Sie bitte zur Visainformationsseite zurück und lesen Sie weiter.

    Bewerber, die einen Bürgen benötigen, bitte lesen Sie hier weiter.

    Falls Sie einen Bürgen benötigen, dann müssen Sie auf zwei Dinge achten, wenn Sie die Visainformationen durchlesen.

    1) Für Kurzzeitstudien von einer Dauer von 3 Monaten oder weniger benötigen Sie keinen "finanziellen Bürgen". Die Überweisung der Studiengebühren ist ein genügender Beweis Ihrer finanziellen Resourcen.

    2) Für Langzeitstudien von mehr als 3 Monaten müssen Sie einen "finanziellen Bürgen" sowie einen "persönlichen Bürgen" vorweisen. Dabei kann es sich um dieselbe Person handeln. Natürlich müssen Sie auch ein Studentenvisum beantragen.

    Der persönliche Bürge muss entweder:

    japanischer Staatsbürger
    or
    ein Ausländer mit festem Wohnsitz in Japan
    sein.

    Der persönliche Bürge muss ein Formular ausfüllen (mimotohoshousho), das als schriftliche Garantie Ihres Wohlverhaltens während Ihres Aufenthaltes in Japan dient. Der persönliche Bürge übernimmt auch die volle Verantwortung für alle Ihre Handlungen und dass Sie nach Kursende auch wieder ausreisen. Der persönliche Bürge muss ein festes Einkommen sowie genügend finanzielle Reserven nachweisen können, um Sie gegebenenfalls den Pflichten des mimotohoshousho entsprechend unterstützen zu können. Er sollte ausserdem idealerweise in der Aichi, Mie, Gifu oder Shizuoka Präfektur wohnen, obwohl das keine Bedingung darstellt. Wir führen mit dem potenziellen Bürgen ein Interview durch, das am Yamasa Instititue in Okazaki stattfindet.

    Der persönliche Bürge sollte idealerweise in Beziehung stehen mit Ihnen, z.B. der Ehepartner oder ein Geschwisterteil. Eine geschäftlichliche Beziehung ist auch akzeptabel. Beispielsweise ein unter Umständen akzeptabler Bürge könnte sich in einer ansässigen japanischen Firma finden lassen, zu welcher Ihre Firma bzw. die Firma bei welcher Sie angestellt Geschäftsbeziehungen unterhält.

    Bitte kehren Sie zur Visainformationsseite zurück und fahren Sie weiter.



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